Neuigkeiten

Biberseminar 2025

20.07.2025 00:00

Biberseminar

Zur Durchführung einer naturschutzrechtlich begründeten Entnahme von Bibern werden im
Rahmen des o.g. Seminars die erforderlichen Kenntnisse zur Biologie, dem Lebensraum und
dem rechtlichen Status des Bibers vermittelt.
Ferner erfolgt eine Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung von Biberschäden sowie der Möglichkeiten zur Schadenregulierung. Ebenso werden die Methoden der Entnahme und die Verwertung der erlegten Biber praxisbezogen erläutert.

Als Referentin steht uns Frau Nicole Anzinger Bitsch, Biberberaterin und ehrenamtliche Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde Freising zur Verfügung.

Das Seminar richtet sich an alle Jägerinnen und Jäger der Hegeringe, sowie alle Mitglieder des Jagdschutz- und Jägervereins Aichach e.V., welche in ihren Revieren im Bedarfsfall als Beauftragte der Unteren Naturschutzbehörde ehrenamtlich die Aufgabe der Entnahme übernehmen wollen.
Die Teilnehmenden erhalten eine Seminarbestätigung, die als Nachweis über die
erforderlichen Kenntnisse gemäß § 2 Abs. 5 der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung dient. Mit diesem Nachweis kann die erforderliche Bestellung zur Entnahme von Bibern bei der Untere Naturschutzbehörde beantragt werden.

Wann:                         Sonntag, 20.07.2025,

Wie lange:                   9:00 – ca. 17:30 Uhr

Was kostet es:            35€ p.P. für Seminar und Unterlagen

Wo:                 wird nach Anzahl der Teilnehmer an diese nach Anmeldung bekannt gegeben

 

Wir bitten um verbindliche Anmeldung mit Angabe des Vor- und Nachnamens, der Anschrift, Mailadresse, Mobilnummer, Geburtsdatum und -ort für die Erstellung der Teilnahmebescheinigung bis zum 4.06.2025 unter schweizer@forstverwaltungkuehbach.de

 

Jagdschutz- und Jägerverein Aichach e.V.

Afrikanischen Schweinepest

16.04.2021 12:00

Information vom LRA Aichach

Vorgehensweise der Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte bei Ausbruch der „Afrikanischen Schweinepest“ im Landkreis Aichach/Friedberg.

Fallwildsuche Jagdausübungsberechtigte

Fallwildsuche Jagdvorsteher

Zuständig ist das Veterinäramt in Aichach, bzw. Untere Jagdbehörde im Landratsamt.

Kontakt — Landratsamt Aichach-Friedberg

Unsere Satzung

02.01.2018 16:23

Satzung
 Jagdschutz- und Jägerverein Kreis Aichach

2011_04_18_Satzung_Kreisgruppe Aichach.pdf (116,2 kB)

Grundanordnung 2017 Treib- oder Drückjagd

01.01.2018 00:00

siehe Links, dort sind alle wichtigen Unterlagen

 zur Warnbeschilderung von Straßen

 während einer Treib- oder Drückjagd

nachzulesen;

Seit 2015 auch in unserer Kreisgruppe -Jagdhundeunfallversicherung

01.01.2018 00:00

Leider hat es nach dem Beschluß in der Jahreshauptversammlung noch etwas lange gedauert,

aber was lange währt wird endlich gut:

Auch unsere Kreisgruppe hat jetzt die Jagdhundeunfallversicherung wie bereits 160 andere Kreisgruppen

in Bayern.

Im Schadensfall holen Sie sich selbst das Formular von unserer Homepage oder kontaktieren

Sie unsere Schriftführerin Silke Schweizer.

Zudem brauchen Sie eine Bestätigung des Jagdleiters, auf dessen Jagd der Unfall passierte.

Darin muss Datum, Ort und eine kurze Beschreibung des Unfallherganges beschrieben sein und der

Jagdleiter muss durch leserliche Unterschrift bestätigen, dass dieser Hund (Name,Gebdatum, Tatoo- oder Chipnr.) in seiner Jagd zu Schaden kam.

Aber wir alle hoffen ja, dass dieser Fall nicht eintritt.